Brandschutz
Zielgruppe:
Beamte, Lehrer, Erzieher, Tagesmütter, Jugendgruppen, Sportgruppen, Vereine, Babysitter und Privatpersonen die Interesse haben und sich trauen Verantwortung zu übernehmen um sich weiterbilden zulassen.
Rechtliches:
§ 10 Arbeitsschutzgesetz Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1)
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe,
der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2)
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html
Änderungen in Betrieblicher Brandschutz ab Januar 2024.
Brandschutzunterweisung (BU1)
Voraussetzung:
keine
Kursdauer: 2 UE
1 Tag, à 2 UE, ca. 1,5 Zeitstunden mit Pause(n)
Termine, Anmeldung:
Hier der Link zu den festen Terminen und Anmeldung: Aktuelle Termine und Anmeldung
Ort:
Sie haben die Wahl, gern kommen wir zu Ihnen in die Schule, Kita oder in Ihre Firma. Es besteht aber auch die Möglichkeit Sie in unseren Räumlichkeiten zu schulen.
Inhalt:
• Rechtliche Bestimmungen
• Gefahren von Bränden
• Eigenschutz
• Kenntnisse über verschiedene Brandklassen
Sonstiges:
Brandschutzunterweisung (BU2)
mit praktischer Löschübung
Voraussetzung:
keine
Kursdauer: 4 UE
1 Tag, à 4 UE, ca. 3 Zeitstunden mit Pause(n)
Termine, Anmeldung:
Hier der Link zu den festen Terminen und Anmeldung: Aktuelle Termine und Anmeldung
Ort:
Der Kurs findet in unseren Räumlichkeiten statt.
Inhalt:
• Rechtliche Bestimmungen
• Gefahren von Bränden
• Eigenschutz
• Kenntnisse über verschiedene Brandklassen
Sonstiges:
Brandschutzhelfende (BH)
Voraussetzung:
keine
Kursdauer: 5 UE
1 Tag, à 5 UE, ca. 4 Zeitstunden mit Pause(n)
Termine, Anmeldung:
Hier der Link zu den festen Terminen und Anmeldung: Aktuelle Termine und Anmeldung
Ort:
Der Kurs findet in unseren Räumlichkeiten statt.
Inhalt:
• Rechtliche Bestimmungen
• Gefahren von Bränden
• Eigenschutz
• Kenntnisse über verschiedene Brandklassen
Sonstiges:
Fortbildung spätesten nach 3 bis 5 Jahren
Brandschutzbeauftragter Ausbildung (BSchA)
Voraussetzung:
keine
Kursdauer: 64 UE
8 Tag, à 8 UE, ca. 6,5 Zeitstunden mit Pause(n)
Termine, Anmeldung:
Hier der Link zu den festen Terminen und Anmeldung: Aktuelle Termine und Anmeldung
Ort:
Der Kurs findet in unseren Räumlichkeiten statt.
Inhalt:
Wir bilden nach den Richtlinien der vfdb 12-09/01:2014-08 und DGUV I 205-003 aus.
58 UE Theorie
• Rechtliche Grundlagen
• Brandlehre
• Baulicher Brandschutz
• Anlagentechnischer Brandschutz
• Organisatorischer Brandschutz
• Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
• Brandschutzmanagement
• Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
2 UE Praxis
• Praktische Übungen
4 UE Prüfungen
• schriftlich
• mündlich
Sonstiges:
Fortbildung spätesten nach 3 bis 5 Jahren
Brandschutzbeauftragter Fortbildung (BSchF)
Voraussetzung:
keine
Kursdauer: 16 UE
2 Tage, à 8 UE, ca. 6,5 Zeitstunden mit Pause(n)
Termine, Anmeldung:
Hier der Link zu den festen Terminen und Anmeldung: Aktuelle Termine und Anmeldung
Ort:
Der Kurs findet in unseren Räumlichkeiten statt.
Inhalt:
• Rechtliche Bestimmungen
• Gefahren von Bränden
• Eigenschutz
• Kenntnisse über verschiedene Brandklassen
Sonstiges:
Fortbildung spätesten nach 3 bis 5 Jahren
Wir behalten uns vor, Kurse wegen zu weniger Teilnehmer zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden zurück erstattet oder nach Absprache mit Ihnen, für den nächsten Kurs einbehalten.