Staatliche Zuschüsse für Fachwirte, Techniker, alters- und einkommensunabhängige Förderungen
Personen, die das Ziel haben, sich zu Meistern, Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden, können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (AFBG), dem so genannten Aufstiegs-BAföG, gefördert werden. Einen Anspruch haben dabei nicht nur angehende Meister, sondern auch Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.
Attraktive Förderung
Das Aufstiegs-BAföG wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 15.000,– Euro gewährt.
Wichtige Informationen zum Darlehen:
Weiter Informationen zum Aufstiegs-BAföG.